Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08
§ 278 BGB
Das OLG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass für eine gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen
Unterlassungsanspruchs das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn der Unterlassungsschuldner keinen Anlass für die Befürchtung gegeben hat,
dass er die Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen werde. Die Antragstellerin hat… mehr
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