Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Köln, Beschluss vom 04.05.2009, Az. 9 OH 197/09
§ 101 Abs. 9 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass für eine Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG (z.B. über die Inhaber von
IP-Adressen) das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Erteilung der Auskunft unmöglich geworden ist. Dadurch werde der Antrag unzulässig
und sei abzulehnen. Im entschiedenen Fall begehrte die Antragstelleri… mehr
