Rechtslupe -
Die Tatsache, dass das Finanzamt die Steuerfestsetzungen im Hinblick auf die geltend gemachte Verfassungswidrigkeit einer
Steuervorschrift (etwa die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer) für vorläufig im Sinne des § 165 AO erklärt hat, steht der Annahme des erforderlichen
Rechtsschutzbedürfnisses für Einspruch und Klage gegen diesen Steuerbescheid nicht entgegen.
Zwar wir… mehr
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