Rechtslupe -
Die Klage eines nicht behinderten und auch im Übrigen nicht in seiner Mobilität eingeschränkten Straßenbahnbenutzers gegen einen
Planfeststellungsbeschluss für einen Straßenbahntunnel, die darauf gestützt ist, das Planungskonzept für die Rettung behinderter oder in
der Mobilität eingeschränkter Personen sei unzureichend, ist mangels Betroffenseins in eigenen Rechten unzulässig.
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