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BGH: Die Abgabe der Abschlusserklärung nimmt weiteren Unterlassungsklagen von “kerngleichen” Verstößen das Rechtsschutzbedürfnis

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 177/10 § 12 Abs. 2 UWG Der BGH hat entschieden, dass ein Schuldner, der eine einstweilige Verfügung wegen bestimmter Äußerungen erhält und daraufhin eine Abschlusserklärung abgibt, einer auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete we... mehr

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