NIETZER & HÄUSLER -
Der für das
Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine
Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats
entfällt.
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