Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.04.2012, Az. 6
U 2/11
§ 3 UWG,
§ 7 UWG, § 12 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klage auf Unterlassung unzulässig ist, wenn für einen kerngleichen Verstoß
zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, auf welche der Verfügungsbeklagte eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Dadurch
entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für die Hauptsach… mehr
