Rechtslupe -
Einem in Niedesachsen nach § 60 Abs. 1 NNatG anerkannten Naturschutzverein stehen in Bezug auf die Teilaufhebung einer
Landschaftsschutzgebietsverordnung keine über die Beteiligungsrechte nach § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG und § 60 a Nr. 1 NNatG
hinausgehenden subjektiv-öffentlichen Rechte zu, weil ihm weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Niedersächsische Naturschutzgesetz
oder … mehr
