Rechtslupe -
Für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der
Zulassungsantrag unter vollständiger Berücksichtigung des verspäteten Zulassungsvorbringens bereits (auch) als unbegründet abgelehnt
worden ist.
Der Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages steht es in… mehr
