Rechtslupe -
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung einer fälligen Forderung.
Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (HUÜ 73) ist auch auf
Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB anzuwenden, die auf der Familie mit dem
gemeinsamen Kind beruhen. Die Anwendbarkeit des deutschen Rechts e… mehr
