Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 177/10
§ 12 Abs. 2 UWG
Der BGH hat entschieden, dass ein Schuldner, der eine einstweilige Verfügung wegen bestimmter Äußerungen erhält und daraufhin eine
Abschlusserklärung abgibt, einer auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weitere Unterlassungsklage, die sich auf
kerngleiche Äußerungen bezieht, das Rechtsschutzbedürfnis entzieht,… mehr
