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BGH: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage bei kerngleichen Verstößen, die durch eine Unterlassungsverfügung abgedeckt sind

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld - BGH Urteil vom 19.05.2010 I ZR 177/07 Folienrollos UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 253 Leitsatz des BGH: Gibt der Schuldner auf eine Unterlassungsverfügung, durch die ihm unterschiedliche, in einem ersten Schreiben enthaltene Äußerungen untersagt worden sind, eine Abschlusserklärung ab, so besteht für eine auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weitere Unterlassungsklage, die sich auf kern… mehr

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