Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13
§ 97
Abs. 1 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt
und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vert...mehr
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