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LG Köln: Zweite Unterlassungserklärung muss eine höhere Vertragsstrafe enthalten

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13 § 97 Abs. 1 UrhG Das LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vert...mehr

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