Rechtslupe - Die Klagebefugnis gegen einen auf null lautenden Körperschaftsteuerbescheid kann – soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung im Raum steht – auch nicht auf die Vorschrift des § 32a KStG gestützt werden. Zum einen trifft diese Vorschrift keine materiell-rechtliche Regelung, sondern hat ausschließlich verfahrensrechtliche Bedeutung. mehr
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