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OLG Hamm: Die “Gegenabmahnung” ist nicht per se rechtsmissbräuchlich

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Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte - OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13 § 8 Abs. 4 UWG Das OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung - also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als “Retourkutsche” verschickt - zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: Oberlandesgericht Hamm Ur… mehr

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