Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13
§ 8 Abs. 4
UWG
Das OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung - also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als
“Retourkutsche” verschickt - zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum
Volltext der Entscheidung:
Oberlandesgericht Hamm
Ur… mehr
