Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13
§ 97
Abs. 1 UrhG
Das LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt
und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vertragsstrafenbewehrung enthält als die
erste. Deshalb könne die zweite Unterlassungserklärung auch nicht nac… mehr
