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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es nicht zu einem Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtungsklage gegen die
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft kommen kann, nur weil der Aufsichtsrat zurücktritt.
Konkret geht es um den Kläger, welcher Aktionär der Aktiengesellschaft ist, die er beklagt hat. Am 28. August des Jahres
2008 wurden in der Haupt… mehr
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