Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte -
BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 79/11
§ 253 BGB, § 823 BGB
Der BGH hat entschieden, dass ehrverletzende Äußerungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber
Strafverfolgungsbehörden in einem Ermittlungsverfahren getätigt werden, nicht zu einem Entschädigungsanspruch des Betroffenen führen.
Dies gelte auch, wenn im Zivilprozess um die Auszahlung einer Lebensversicherun… mehr
