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BSG: Unzulässigkeit eines Gerichtsprozess über Hartz-IV Leistungen in Höhe von 20 Cent

André Stämmler - Ein Sozialgerichtsprozess, der nur um Hartz IV-Leistungen in Höhe von 20 Cent geführt wird, ist nicht zulässig. Im zu entscheidenden Verfahren begehrte die Klägerin weitere Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 20 Cent. Das Bundessozialgericht hat am 12. Juli 2012 die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts war die Klage nicht zulässig, da in einem solchen Fall kein (allgemeines) … mehr

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JuraBlogs - André Stämmler

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